KW 30/2026
Der Baufinanzierungsmarkt
auf einen Blick
Zinsen, Förderprogramme, Regulatorik und Gesetzesänderungen — kompakt aufbereitet, damit du bei deiner Finanzierung immer auf dem aktuellen Stand bist. Jeden Montag neu.
Kennzahlen dieser Woche
Bauzins 10 Jahre
Topzins, Marktvergleich
Bauzins 15 Jahre
Topzins, Marktvergleich
Bauzins 20 Jahre
Topzins, Marktvergleich
EZB-Einlagesatz
Ratssitzung 22.–23.07.
10J-Bundrendite
Trading Economics
Baugenehmigungen
Mai 2026, Destatis
Zinsentwicklung 10 Jahre
10-Jahres-Zinsbindung, Topzins-Indikation verschiedener Anbieter (nicht direkt vergleichbar, zeigt aber den Trend).Die 5 wichtigsten Punkte
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🆕 Neu
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist verabschiedet: Bundestag und Bundesrat stimmten am 10.07.2026 zu, ein Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Gas- und Ölheizungen dürfen weiter eingebaut und betrieben werden, neue Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe).
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🆕 Neu
Die reformierte Heizungsförderung tritt morgen (21.07.2026) in Kraft: Grundförderung bleibt bei 30 %, der Förderhöchstbetrag sinkt aber von 30.000 € auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %. Neu ist ein dreistufiger Einkommensbonus plus 10.000 € Familienzuschlag pro Kind.
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🆕 Neu
Die KfW hat zum 17.07.2026 die Zinsen bei den Neubauprogrammen KNN und KFN erhöht. Die Konditionen für das Effizienzhaus 55 (KfW 297/298) bleiben davon unberührt und wurden bis 31.12.2026 verlängert.
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🆕 Neu
Die nächste EZB-Ratssitzung steht am 22.–23.07.2026 an. Der Marktkonsens erwartet keine weitere Zinsänderung — der Einlagesatz dürfte bei 2,25 % bleiben, nachdem die EZB im Juni erstmals seit 2023 wieder angehoben hatte.
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⏸️ Status quo
Die Bauzinsen bewegen sich seit Mitte Juli seitwärts (10 Jahre Topzins: unverändert 3,64 %). Auch die offizielle Zinsstatistik zeigt für Juni einen ähnlichen Effektivzins von rund 3,66–3,68 % bei Wohnungsbaukrediten mit über 10 Jahren Zinsbindung — die Lage bleibt angespannt, aber stabil.
Förderprogramme im Überblick
| Programm | Zins / Zuschuss | Fördersumme | Zielgruppe | Status |
|---|---|---|---|---|
| KfW 300 – Wohneigentum für Familien | 0,01 % | bis 270.000 € | Familien, Einkommensgrenze 90.000 €+ | unverändert |
| KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau | 1,00–1,53 % | 100.000–150.000 € | Alle Bauherren, keine Einkommensgrenze | unverändert |
| KfW 261/458 – Sanierung / Heizungstausch | ab 30 % Zuschuss | bis 28.000 € Zuschuss/WE | Bestandssanierer | neu |
| KfW 124 – Wohneigentumsprogramm | ≈ 3,3 % | bis 100.000 € | Allgemein, kein Klimaziel-Bonus | unverändert |
| Wohnungsbauprämie | 10 % Prämie | max. 70–140 €/Jahr | Bausparer, Einkommensgrenze 35.000/70.000 € | unverändert |
Regulatorik
§ 34k GewO für Verbraucherkreditvermittler
⏸️ Status quoTritt weiterhin am 20.11.2026 in Kraft. Betrifft Baufinanzierungsberater nur, wenn zusätzlich Konsumentenkredite vermittelt werden. Die Ausführungsverordnung zur Sachkundeprüfung liegt noch nicht vor, eine Antragstellung ist daher weiterhin nicht möglich.
Gebäudemodernisierungsgesetz final beschlossen
🆕 NeuNach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026 wartet das GModG nun auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die konkreten Stichtage für die einzelnen Regelungsbereiche ergeben sich künftig aus dem Verkündungsdatum.
BaFin-Zielsystem 2026–2029
⏸️ Status quoAllgemeine Aufsichtsprioritäten (Verbraucherschutz, Digitalisierung) veröffentlicht – keine unmittelbar neuen Einzelpflichten für Kreditvermittler.
Gesetzliche Änderungen
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet
🆕 NeuBundestag und Bundesrat haben das GModG am 10.07.2026 beschlossen, ein Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Neue Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe: 10 % ab 2029 → 60 % ab 2040), ab 2028 gilt zusätzlich eine Grüngasquote für Bestandsheizungen.
Reform der Heizungsförderung
🆕 NeuAb 21.07.2026 gelten neue Förderbedingungen: Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000 €, Klimageschwindigkeitsbonus auf 16 %, dafür neuer dreistufiger Einkommensbonus (40 %/30 %/10 %) plus 10.000 € Familienzuschlag pro Kind.
Grunderwerbsteuer
⏸️ Status quoKeine Änderungen ggü. 2024er-Sätzen: 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (u. a. NRW, Brandenburg, Saarland, Thüringen, Schleswig-Holstein).
Marktumfeld
+24,7 %
Baugenehmigungen
Mai 2026 ggü. Vorjahr (21.000 Wohnungen)
+2,2 %
Immobilienpreise (vdp-Index)
Wohnimmobilien Q1 2026 ggü. Vorjahr
Kreditneugeschäft (Mrd. €)
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Als Faustregel gilt: Mindestens 2 % Anfangstilgung, damit die Zinsbindungszeit sinnvoll zur Entschuldung genutzt wird. Am Ende entscheidest du selbst über deine Tilgungshöhe — gerne bespreche ich mit dir, was zu deinem Budget passt.
Rechengrundlage: aktueller Topzins (siehe Kennzahlen oben) zzgl. eines Aufschlags je Beleihungsauslauf — marktübliche Richtwerte laut Hausbaujournal — sowie eines kleinen Vorsichtigkeitspuffers von 0,10 Prozentpunkten, da Topzinsen meist nur bei sehr guter Bonität greifen. Die Laufzeitschätzung nimmt vereinfachend einen gleichbleibenden Zins über die gesamte Rückzahlung an — tatsächlich wird der Zins nach Ablauf der Zinsbindung neu verhandelt. Unverbindliche Ersteinschätzung, keine Finanzierungszusage.
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Alle Newsletter werden wöchentlich montags automatisch mit den aktuellen Marktdaten neu erstellt — der Stand entspricht immer diesem Dashboard. Unverbindliche Markteinschätzung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Die Bauzinsen bewegen sich diese Woche seitwärts (10 Jahre: 3,64 %). Ein stabiler Zeitpunkt, um deine Finanzierung in Ruhe durchzurechnen.
Diese Zahlen zeigen den Marktdurchschnitt — deine Finanzierung ist individuell. Lass uns gemeinsam prüfen, was das konkret für dich bedeutet.
Über den Berater
Thomas Decher — GRUNDSTEIN
Freier und bankenneutraler Baufinanzierungsberater
- Zugelassen nach § 34i GewO
- Bankenneutral — Vergleich verschiedener Banken & Förderinstitute
- Alsfeld (Hessen), Beratung deutschlandweit möglich
- Google-Bewertung: 5.0 ★ (107 Bewertungen)
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Häufige Fragen
Wie oft werden die Zinsen und Marktdaten auf diesem Dashboard aktualisiert?
Jeden Montagmorgen automatisch mit den aktuellen Werten zu Bauzinsen, EZB-Leitzins, Förderprogrammen und Regulatorik. Der Stand ist immer oben auf der Seite und in jedem Newsletter-PDF vermerkt.
Sind die angezeigten Bauzinsen für meine Finanzierung verbindlich?
Nein. Die Werte zeigen Topzins-Indikationen und Marktdurchschnitte verschiedener Anbieter zur Orientierung. Dein tatsächlicher Zinssatz hängt von deiner Bonität, Beleihung und Bank ab — dafür lohnt sich ein persönliches Gespräch.
Ist die Beratung durch Thomas Decher frei und bankenneutral?
Ja. Als freier, bankenneutraler Baufinanzierungsberater (zugelassen nach § 34i GewO) vergleicht Thomas Decher Angebote verschiedener Banken und Förderinstitute, statt nur ein Haus zu vertreten.
Was ist der Unterschied zwischen Anschlussfinanzierung und Forward-Darlehen?
Eine Anschlussfinanzierung schließt sich direkt an eine auslaufende Zinsbindung an. Ein Forward-Darlehen sichert den heutigen Zinssatz bereits bis zu 5 Jahre im Voraus für eine später auslaufende Zinsbindung. Details dazu findest du im jeweiligen Newsletter weiter unten.
Für wen ist der kostenlose Marktnewsletter gedacht?
Für alle, die eine Baufinanzierung planen — ob Neubau, Kauf, Anschlussfinanzierung, Forward-Darlehen oder Modernisierung. Jeder Newsletter ist ein kompaktes 1-Seiten-PDF mit aktueller Zinslage und Einordnung für genau diesen Anlass.